Was unter
Wirtschaftsstrafsachen im Einzelnen zu verstehen ist,
ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen. Hierzu gehören
bestimmte Delikte, zu deren strafrechtlicher Beurteilung
auch besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens
erforderlich sind. Dies sind, um nur einige zu nennen:
DELIKTE
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Insolvenzvergehen nach der Insolvenzordnung
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Gewerbsmäßiger Betrug
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Lieferantenbetrug
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Betrügerische Finanzvermittlungen
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Subventionsbetrug
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Untreuehandlungen
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Geldwäsche
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Steuerhinterziehungen
* Die
sog."illegale Beschäftigung"
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Delikte im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht