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  WIRTSCHAFTSSTRAFSACHEN

Was unter Wirtschaftsstrafsachen im Einzelnen zu verstehen ist, ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen. Hierzu gehören bestimmte Delikte, zu deren strafrechtlicher Beurteilung auch besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind. Dies sind, um nur einige zu nennen:

 

  DELIKTE

*  Insolvenzvergehen nach der Insolvenzordnung

*  Gewerbsmäßiger Betrug

*  Lieferantenbetrug

*  Betrügerische Finanzvermittlungen

*  Subventionsbetrug

*  Untreuehandlungen

*  Geldwäsche

*  Steuerhinterziehungen

*  Die sog."illegale Beschäftigung"

*  Delikte im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht

*  Straftaten im Zusammenhang mit dem Markenrecht

*  Urheberrechtlich relevante Straftaten